Gem. den Richtlinien des Herstellers und den Regeln der Berufsgenossenschaft BGR ZH 1/573 sowie der AMVO hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass Betonpumpen und Verteilermaste einschließlich ihrer Förderleitungen entsprechend der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Der Sachkundige hat die Ergebnisse der Prüfung zu dokumentieren. Die Mastprüfung dient der Vorsorge, um rechtzeitig Schäden zu erkennen.
Die Abrechnung der Mastüberprüfung kann je nach Wunsch erfolgen (Preise für das Jahr 2019, exkl. USt):
a) per laufenden Meter á € 8,50-- (z.B. Mastgröße 36m: € 306,--), zuzüglich Reisezeit und KFZ-Kilometer für An-/Abfahrt
b) nach tatsächlichem Aufwand (z.B. 2,5 Stunden: € 282,50), zuzüglich Reisezeit und KFZ-Kilometer für An-/Abfahrt